Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

I.

Bei Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht profitieren Sie von unseren Fähigkeiten auch komplexe zivilrechtliche Sachverhalte im Rahmen der Verteidigung zu verarbeiten. Größere Verfahren sind häufig langwierig. Große Ermittlungsakten müssen mit moderner Bürotechnologie wie pdf-Akten verarbeitet werden.

Wir betreuen unsere Mandanten beginnend von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis hin zur Verteidigung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung, sowie in Berufungs- oder Revisionsverfahren. Ziel unserer Verteidigung ist dabei stets die möglichst frühzeitige Beendigung eines gegen Sie gerichteten Verfahrens. Die Schnittstelle zum Zivilrecht, sowie die Zusammenarbeit mit einer renommierten Steuerberatungs-Kanzlei ermöglichen auch die effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen und Insolvenzdelikten.

II. Übersicht über einzelne Straftatbestände im Wirtschaftsstrafrecht:

1. Betrug – § 263 StGB

Entscheidungen zu Betrugsstraftaten:

2. Untreue – § 266 StGB

3. Bestechung § 299 StGB

Entscheidungen zur Bestechung

4. Das Unternehmen in der Krise:

In der wirtschaftlichen Schieflage von Unternehmen kommt es häufig Straftaten im Zusammenhang wie Insolvenzverschleppung, Bankrott nach § 283 StGB oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB.

Ein interessantes Beispiel für die rechtliche Bewertung einer Fimenbestattung ist der Beschluß des BGH 3 StR 199/12 vom 15.11.2012, in dem der BGH ausführt, dass die mit einer Firmenbestattung regelmäßig verbundene Handlungen der Vernichtung von Firmenunterlagen als Bankrott-Handlung nach § 283 StBG gewertet werden können.

a.) Insolvenzverschleppung

b) Bankrott nach § 283 StGB

c) Beitragsvorenthaltung § 266a StGB