Strafbefehl

Was ist ein Strafbefehl? Ein Strafbefehl kann im vereinfachten schriftlichen Strafverfahren nach § 407 StPO von der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten beim Amtsgericht beantragt werden. Er muss vom  Amtsrichter geprüft werden.  Erläßt der Richter den Strafbefehl, dann wird er dem Beschuldigten  zugestellt, der dann vom Tag der Zustellung genau zwei Wochen Zeit hat, gegen den…

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Internationales-Strafrecht

Der Fall Amarendra Nath Ghosh – Internationales Strafrecht IRG Bundesverfassungsgericht läßt Auslieferung nach Indien zu Mit Beschluss vom 5. November 2003 (Az. 2 BvR 1748/03) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des durch uns vertretenen vanuatischen Staatsangehörigen Amarendra Nath Ghosh vom 1.10.2003 gegen die neuerliche Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 2. September 2003, mit dem die…

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§ 266 StGB Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis…

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§ 283 StGB Bankrott

§ 283 Bankrott (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit 1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar…

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§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber 1. der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über…

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